Viele Frauen sind mit der Größe und/oder der Form einer Brust bzw. beider Brüste nicht zufrieden. Ursächlich können angeborene oder erworbene Fehlentwicklungen sein.
Zu den angeborenen Fehlentwicklungen gehören u.a.
Zu den erworbenen Fehlentwicklungen gehören u.a.:
Einige der oben genannten Fehlentwicklungen unterliegen der subjektiven Einschätzung andere haben einen Krankheitswert.
Die ideale Brust zu definieren ist sehr schwierig. Ebenso schwierig kann es sein, eine nicht normale Brust zu definieren. Die „normale“ Brustgröße wird in der Literatur angegeben mit einer Körbchengröße zwischen A und C. Die reine Brustgröße darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern in Relation zum gesamten Körper. Hierbei betrachtet man u.a. die Körpergröße, das Körpergewicht, den Unterbrustumfang. Zusätzlich werden Messwerte erhoben wie z.B. die Breite der Brust, die Größe der Brustwarzen, der Grad des Hängens der Brust (Ptose) u.v.m. In der Zusammenschau der erhobenen Befunde und der Selbsteinschätzung des Patienten kommt man in der Regel zur Aussage, ob eine Brust „normal“ ist oder nicht. Die Brustabnormität für sich allein darf jedoch nicht mit einer Krankheit verwechselt werden. Zunächst ist es nur die Beschreibung eines Zustandes: die Brust ist anders als gewöhnlich. Ob eine Brustabnormität für die Krankenkassen einen Krankheitswert darstellt, ist häufig von zusätzlichen Faktoren abhängig.
Eine Brustverkleinerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bei objektiver Riesenbrust (z.B. 18 Jahre, kein Übergewicht, BH-Größe 70 DD) wird häufig über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) abgelehnt, wenn die Pat. beschwerdefrei ist. Nach meiner Erfahrung müssen ernsthafte zusätzliche Folgeerkrankungen vorhanden sein, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen (z.B. häufiger Pilzbefall in der Unterbrustfalte, chronische Nacken- bzw. Rückenschmerzen, behandlungspflichtige Depression / durchgeführte Psychotherapie). Des weiteren fordert der MDK bei Übergewichtigen eine deutliche Gewichtsreduktion auf einen annähernd normales Körpergewicht bzw. einen normalen BMI. In einigen Regionen ist es nach meiner Erfahrung zwischenzeitlich fast aussichtslos, eine Brustreduktion zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen zu lassen.
Eine 160cm große Frau mit einem Gewicht von 50 kg und einer Körbchengröße C-D hat wahrscheinlich eine zu große Brust, eine Frau mit 170cm und einem KG von 60KG und einer Körbchengröße von AA findet ihre Brust eventuell als zu klein.
Außer bei der Brustrekonstruktion nach schweren Erkrankungen wie Brustkrebs oder schweren Verletzungen wie Brandverletzungen, werden die brustformenden Eingriffe immer seltener von den Krankenkassen übernommen.
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